Was ist Kunsttherapie?
Kunsttherapie nutzt Kreativität, um Menschen zu helfen. Jeder Mensch hat in seinem Leben kreative Lösungen gefunden und Verbindungen hergestellt. Der Begriff „Kunsttherapie“ kann verwirrend sein. Sie ersetzt keine psychologische/ psychotherapeutische Behandlung!
In der Kunsttherapie wird das geschaffene Werk zum Ausgangspunkt für Gespräche zwischen Klient und Kunst-Therapeut. Die Methoden werden an die individuellen Bedürfnisse angepasst. Als Kunsttherapeutin arbeite ich ganzheitlich: Körper, Geist und Seele werden einbezogen. Kreatives Arbeiten hilft, Gedanken und Gefühle auszudrücken, die schwer in Worte zu fassen sind.
Wie sieht meine Arbeit als Kunsttherapeutin aus?
Ich begleite dich bei der Verarbeitung deiner inneren Prozesse. In der Kunsttherapie bin ich nicht die Lehrerin, sondern eine Weggefährtin. Du weist am besten, was dir hilft.
Kunsttherapie dient nicht nur der Genesung, sondern auch der Prävention und Gesundheitsförderung. Sie richtet sich nach Ihren Fähigkeiten und fördert persönliche Entwicklung.
Wo finden die Sitzungen statt?
Die Sitzungen können einzeln oder in Gruppen stattfinden, oft in einem geschützten Raum oder in der Natur. Sie finden normalerweise alle zwei Wochen statt, aber andere Regelungen sind möglich. Alles bleibt vertraulich.
Du hast du Möglichkeit deine Einzelsitzungen online, in meiner Praxis oder auch bei dir zu Hause stattfinden zu lassen.
Wird Kunsttherapie von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?
Es gibt eine Vielzahl von Krankenkassen, die die Kosten der Kunsttherapie übernehmen oder unterstützen.
Meine Krankenkasse führt diese Therapie nicht in ihrem Leistungskatalog. Kann sie dennoch die Kosten übernehmen?
Ja, es lohnt sich in jedem Fall zusammen mit dem Rezept Ihres Arztes und dem bei mir erhältlichen Infoblatt für Krankenkassen einen Antrag auf Übernahme bzw. Unterstützung zu stellen. Lt. Entscheidung des Bundessozialgerichtes mit Urteil vom 22.3.05 (AZ: B 1 A/03 R) dürfen die Kosten für Kunsttherapie von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Bei der Krankenkasse einfach nachfragen!
Zahlt meine private Krankenversicherung die Therapie?
Manche privaten Krankenkassen bezahlen Kunsttherapie und manche nicht. Erkundige dich am besten unter Hinzunahme des Rezeptes.
Mein Arzt kennt Kunsttherapie nicht. Kann er dennoch ein Rezept ausstellen?
Ja. Jeder Arzt kann ein entsprechendes Rezept mit der Anzahl der Einheiten und der Diagnose ausstellen. In der Regel werden 10 bis 15 Einheiten verordnet. Gern kann ich mit dem Arzt im Vorfeld sprechen und alles Wichtige erläutern.
Wie erfolgt die Rechnungstellung?
Ich sende dir eine Rechnung zu. Den Betrag zahlst du an mich. Im Fall einer Bezuschussung/Unterstützung durch deine Krankenkasse solltest du die Rechnung mit Rezept bei deiner Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse erstattet daraufhin die Bezuschussung.
Kann ich die Therapiekosten steuerlich geltend machen?
Ja. Zusammen mit der Verordnung deines Arztes kannst du den Rechnungsbetrag oder den Eigenanteil im Rahmen deiner Lohnsteuererklärung geltend machen.
Ich bin in einer finanziell schwierigen Situation. Gibt es Möglichkeiten einer Ermäßigung?
Ich habe in meiner Praxis immer einen freien Therapieplatz über 3 Einheiten.
Ich kenne Kunsttherapie nicht. Gibt es die Möglichkeit einer Probestunde?
Ja, es gibt die Möglichkeit für ein erstes kostenloses persönliches Kennenlernen. Terminvereinbarung unter info[at]kreativraum-becker.de
Was passiert in der Probestunde?
Je nach deinen Bedürfnissen führe ich ein Kennenlerngespräch bzw. es werden erste Übungen gemacht.
Ich muß meinen Termin absagen. Verfällt er dann?
Wenn du einen vereinbarten Termin nicht einhalten kannst, muss er mind. 24 h vorher abgesagt werden. Für Termine, die von dir erst später oder gar nicht abgesagt werden, wird das vereinbarte Honorar fällig.
In welcher Form findet die Therapie statt?
Kunsttherapie wird als Einzeltherapie oder in kleinen Gruppen durchgeführt.
Die Kosten, abhängig von Dauer und Art des Settings, betragen z.Zt. zwischen 20,- und 73,- Euro/Einheit und werden von einigen Krankenkassen und privaten Versicherungen ganz oder teilweise übernommen. Ein erstes Informationsgespräch am Telefon (ca. 20-30 Min.) ist kostenfrei.
Abrechnung über eine psychotherapeutische Behandlung n. HPG ist zurzeit nicht möglich!
Sonderfall Kostenerstattung bei Heilpraktikerleistungen
In Regionen mit besonders ausgeprägtem Mangel an approbierten psychologischen PsychotherapeutInnen und daraus resultierenden unzumutbar langen Wartezeiten, bekannt sind bis zu 12 Monate, sind die gesetzlichen Krankenkassen in der Praxis dazu übergegangen in einzelnen Ausnahmefällen auch die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie per Kostenerstattung zu übernehmen.
Therapie.de empfiehlt gesetzlich versicherten Hilfesuchenden, die in Regionen mit derart langen Wartezeiten bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten einen Therapieplatz suchen, sich bei ihrer Krankenkasse nach den genauen Bedingungen für eine Kostenerstattung bei einer Heilpraktiker-Behandlung zu erkundigen. (www.therapie.de)